'Der Vater verpflichtet sich, der Mutter an den Unterhalt des Sohnes C._____ monatlich jeweils im Voraus einen Betrag von - Fr. 850.00 bis 30. Juni 2024 (Barunterhalt von Fr. 850.00) - Fr. 895.00 vom 1. Juli 2024 bis zur Volljährigkeit bzw. bis zu Abschluss der Erstausbildung (Barunterhalt von Fr. 895.00) zu bezahlen.' 3. Es sei dem Kläger die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und die unterzeichnende Rechtsanwältin als Rechtsvertreterin einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens zu Lasten der Beklagten."