2.4. An einer zweiten Verhandlung vom 22. August 2023 fand vor dem Gerichtspräsidium Laufenburg die Parteibefragung statt. Nachdem die Parteien einen Vergleichsvorschlag abgelehnt hatten, verzichteten sie auf Schlussvorträge. 2.5. Ein weiterer vom Gerichtspräsidenten den Parteien unterbreiter schriftlicher Vergleichsvorschlag wurde vom Kläger mit Eingabe vom 24. Oktober 2023 angenommen, von der Beklagten dagegen mit Eingabe vom 26. Oktober 2023 abgelehnt. 2.6. Am 13. November 2023 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Laufenburg: " 1. Die Klage wird abgewiesen.