Abgesehen davon, dass diese Zahlen gerundet sind, hatte der Gerichtspräsident dort aber nur die Löhne erwähnt, nicht aber die gesamten Personalkosten (insbesondere nicht der Aufwand für Leihpersonal, der im Jahr 2015 mit den tiefsten Löhnen mit Fr. 140'958.00 mit massivem Abstand am höchsten war [gegenüber Fr. 19'106.00 2016, Fr. 18'271.00 2017 und Fr. 0.00 2018). Ausweislich der verschiedenen Jahresrechnungen (Beilagen 24 zum klägerischen Abänderungsgesuch) nahmen aber von 2015 – 2018 sowohl der Bruttoerlös als auch die Personalkosten ab (2015: Personalaufwand [PA] Fr. 603'873.00 bei Bruttoerlös [BE] Fr. 832'528.00; 2016 [Jahr des Aktienkaufs durch den Kläger]: PA