In der Klageantwort wurde zum Beweis dieser Behauptung auf eine Passage auf S. 14 des Protokolls zur im Eheschutzabänderungsverfahren SF.2019.33 am 7. Mai 2020 vor dem Gerichtspräsidium Brugg durchgeführten Verhandlung verwiesen. Dort hatte der Gerichtspräsident die Jahreseinkommen aufgezählt, die ihm bei Durchsicht der Jahresrechnungen der AG "aufgefallen" waren, nämlich Fr. 350'000.00 (2015), Fr. 400'000.00 (2016), Fr. 395'000.00 (2017) und Fr. 411'000.00 (2018).