Somit lag der Verkehrswert der AG (= [1 x Substanzwert + 2 x Ertragswert] : 2) per Ende 2022 höchstens (gegenüber 2018 unverändert) bei Fr. 213'006.00 und damit jedenfalls weit unter den klägerischen Errungenschaftspassiven. Nachdem eine Trendwende für die anderthalb Jahre zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 4. Juni 2024 (oder bis zum heutigen Tag) weder notorisch ist noch von der Beklagten Indizien für eine solche vorgebracht werden, bedarf es für die güterrechtliche Auseinandersetzung keines Gutachtens. - 48 -