Fr. 350'678.00 ./. Fr. 204'150.00) reduziert. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass sowohl Ende 2018 als auch Ende 2022 die grösste Einzelposition in den Aktiven der AG mit Fr. 86'829.00 (ca. ein Viertel der Aktiven 2018) bzw. Fr. 111'996.00 (fast ein Drittel 2022) jeweils das Kontokorrentguthaben der AG gegenüber dem Kläger war (welcher Umstand sich selbstredend verkehrswert- und damit kaufpreismindernd auswirken würde). Es kann zwar nicht übersehen werden, dass die vorstehenden Substanzwerte von Fr. 264'332.00 und Fr. 146'478.00 nicht auf bereinigten Jahresabschlüssen beruhen.