Was den Verkehrswert der vom Kläger während der Ehe 2016 mittels eines Darlehens erworbenen (Kaufvertrag, Klagebeilage 16) AA._____ AG (und damit des ihm als Alleininhaber der AG gehörenden Aktienpakets als Errungenschaft) anbelangt, verwies die Vorinstanz zunächst auf eine vom Kläger eingereichte Verkehrswertberechnung 2018 durch die AC.