Denn schon bis und mit dem ersten Verlustjahr 2021 reichte der vom Kläger bezogene und in den Lohnausweisen (Beilagen 5-8 der klägerischen Eingabe vom 4. August 2023) deklarierte Lohn offenbar nicht aus, um neben der Lebenshaltung die monatliche Darlehensamortisation von Fr. 5'000.00 (zuzüglich Prämie der Risikoversicherung) (vgl. E. 7) zu bestreiten. Wie sich den Jahresrechnungen 2019-2022 (Beilagen 1-4 der klägerischen Eingabe vom 4. August 2023) entnehmen lässt, erhöhte sich doch das bei den Aktiven ausgeführte Kontokorrentguthaben der AG gegenüber dem Kläger von Fr. 86'829.00 (2018) über Fr. 123'395.00 (2019), Fr. 140'852.00 (2020) auf schliesslich Fr. 147'003.00 (2021).