verzeichnen ist}], Gerüste etc.)" worden sei [act. 96], sowie anderseits die Aussage des Klägers in der Parteibefragung, wonach das Geschäft über 30 Jahre alt und das Material teilweise zu alt und nicht mehr SUVA-konform sei sowie es wohl etwa eine halbe Million Franken bräuchte, um das bisherige "eins zu eins zu ersetzen" [act. 236 f.]).