Deshalb ist den tatsächlichen, im Lohnausweis deklarierten Bezügen der Gewinn hinzuzurechnen, der in der Firma belassen wird. Weiter sind bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verdeckter Lohn (insbesondere ausbezahlte Pauschalspesen, denen keine tatsächlichen Ausgaben gegenüberstehen) und in der Geschäftsbuchhaltung versteckter Privataufwand zu berücksichtigen.