Denn buchhalterisch ist unter Gewinn eigentlich nur der Restbetrag zu verstehen, der vom Geschäftsertrag nach Abzug allen Geschäftsaufwands (inkl. der vom Inhaber der Einzelfirma während des Geschäftsjahres getätigten Bezüge bzw. dem Alleinaktionär ausgerichteten Vergütungen) am Ende des Geschäftsjahres im Geschäftsvermögen verbleibt, d.h. auf das nächste Geschäftsjahr übertragen wird. Resultiert in diesem Sinn ein Reingewinn, erhöht sich in diesem Umfang das Eigenkapital. Spiegelbildlich führt ein nach Abzug des Geschäftsaufwands (wiederum inkl. der vom Inhaber der Einzelfirma während des - 41 -