Vielmehr handelt es sich um die zuhanden der Steuerbehörden ausgestellten Ausweise für die ihm von der AG gezahlten Vergütungen. Diese geben mit anderen Worten Auskunft darüber, welche (Geld-) Leistungen die AG an den Kläger ausrichtete, und zwar unabhängig davon, ob für die Gesellschaft im betreffenden Geschäftsjahr ein Gewinn oder ein Verlust resultierte.