vgl. Ziffern 3.5 und 3.6 des Kaufvertrags [Klagebeilage 16]). Die Vorinstanz hat bei der Berechnung des Notbedarfs des Klägers für die Rückzahlung des Darlehens sowie die Versicherungsprämie bis Ende 2025 monatlich Fr. 5'119.00 (= [Fr. 60'000.00 + Fr. 1'425.10] : 12) eingesetzt (angefochtener Entscheid E. 4.5.2 S. 62 f.).