Da er nicht über die für die Bezahlung des Kaufpreises nötigen Mittel verfügte, gewährte ihm die Verkäuferschaft ein Darlehen in der Höhe des Kaufpreises, das jährlich mit mindestens Fr. 60'000.00 zu amortisieren war (ebenfalls vom 7. Juli 2016 datierter Darlehensvertrag, Klagebeilage 17). Diese Amortisationszahlungen werden unbestrittenermassen Ende 2025 enden. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens bleiben die Aktien hinterlegt; ausserdem hat der Beklagte zur Absicherung der Kaufpreiszahlung eine Todesfall-Risikoversi- cherung mit abnehmender Versicherungssumme abgeschlossen (vgl. angefochtener Entscheid E. 4.5.2 S. 53; vgl. Ziffern