__ gegenüber Kontakten zum Vater auf mutmasslich realen negativen Erfahrungen beruht, erachten wir es als wichtig, dass dem Kindeswillen, in der Beurteilung des weiteren Vorgehens, entsprechend Gewicht eingeräumt wird. Wir vermuten, dass diese stark ausgeprägte Weigerungshaltung durch den Obhutsentzug und nachfolgenden dreimonatigen Kontaktabbruch von C._____ zur Km, durch die als traumatisierend beschriebenen Erlebnisse (psychische und physische Gewalt) als sie sich in der Obhut des Vaters befand, sowie aufgrund der mehreren Wechsel der primären Bezugspersonen (Obhutswechsel), verursacht ist.