Insbesondere ist nicht klar, ob und wie die Beklagte darauf Einfluss nehmen konnte. Auffällig ist jedenfalls, dass es nur wenige direkte Einträge ins Heft gibt (bei diesen direkten Einträgen handelt es sich überwiegend um nicht von C._____ selber, sondern mutmasslich von den Therapeutinnen in fehlerfreiem Deutsch geschriebene Texte). Zum weit überwiegenden Teil wurden von C._____ selber beschriebene Post-it-Zet- tel und von ihr angefertigte Zeichnungen ins Heft geklebt, dazu noch Fotos. Ob die Post-it-Zettel und Zeichnungen an den Therapiesitzungen selber entstanden oder von C._____ zusammen mit den Fotos zu den Therapiesitzungen mitgebracht wurden, ist nicht bekannt.