Dagegen spricht nicht zuletzt die Einleitung "An die Leute die das Lesen" (= to whom it may concern). Zu ergänzen ist in diesem Zusammenhang, dass hier die bis dahin gegen den Kläger geäusserten Vorwürfe erstmals noch um einen weiteren, besonders abstossenden angereichert werden ("ich das essen sogar alls ich das essen rausgekotzt habe, muste ich das erbrochene essen").