6.4.4.4.1. Mit Bezug auf C._____ Brief (Berufungsbeilage 5) ist zunächst der klägerische Einwand berechtigt, dass weder die Art noch der Zeitpunkt der Entstehung bekannt ist. Es handelt sich um eine schlichte Behauptung, wenn in der Berufung (S. 4) geltend gemacht wird, C._____ habe ihn "spontan" (gemeint offenbar ohne Einwirkung der Beklagten) und "total enttäuscht" geschrieben. Dagegen spricht nicht zuletzt die Einleitung "An die Leute die das Lesen" (= to whom it may concern).