chenschaft ziehen, reagierte), sei es, dass sie den Kläger mit massiven Anwürfen (ohne Beweis) eindeckt (vgl. E. 6.4.4.3 oben), sei es, dass sie manipulative Spendenaufrufe verfasst (vgl. 6.4.4.3 oben), sei es, dass sie in behördlichen Verfahren lügt (vgl. E. 6.4.4.3 oben). Unter diesen Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beklagte hinsichtlich der Beziehung zwischen dem Kläger und C._____ Einfluss auf diese nimmt, - 33 - insbesondere durch das allfällige Schüren ihrer Angst, es drohe eine erneute Trennung der beiden, wenn sie den Kläger nicht konsequent ablehne.