In der vorinstanzlichen Parteibefragung damit konfrontiert, sie sei wegen einfacher Körperverletzung bestraft, bestätigte sie dies erst auf drittes Nachfragen, hielt aber daran fest, dass sie ihre Tochter nie geschlagen habe, mit der Bemerkung, "die Wahrheit wird irgendwann rauskommen" (act. 240; vgl. demgegenüber KEKV.2018.46, act. 7, wo die Beklagte in der Einvernahme durch die Polizei von sich aus erzählte, dass sie G._____, als diese "voll bekifft" gewesen sei, "wirklich zum ersten Mal eine Ohrfeige gegeben" habe, und auf den Vorhalt, dass dies eine – bis dahin von der Beklagten bestrittene – Tätlichkeit darstelle antwortete: "Ja, das verstehe ich.