leide an einer bösartigen Krebserkrankung. Wie sich aber der vom Kläger mit der Berufungsantwort eingereichten umfangreichen medizinischen Dokumentation entnehmen lässt, verhält es sich so, dass bei C._____ wiederholt Lipome, d.h. gutartige Tumore ohne Malignitätsnachweis, am rechten Knie aufgetreten sind. Bereits zweimal, am 7. Oktober 2022 und am 20. September 2023 wurden solche im Kantonsspital Aarau entfernt (Berufungsantwortsammelbeilagen 7 und 8). Gemäss dem aktuellsten Bericht vom 21. Dezember 2023 (bei Berufungsantwortsammelbeilage 8) hatte eine am gleichen Tag durchgeführte Sonographie zudem den Verdacht auf ein erneutes Rezidiv ergeben.