Ein ähnlich manipulatives Behauptungsverhalten zeigt die Beklagte auch im vorliegenden Berufungsverfahren. In der Berufung wird ein angebliches Desinteresse des Klägers an C._____ geltend gemacht; es wird seitens der Beklagten vorgebracht, der Kläger nehme an C._____ schwerem Schicksal (rezidivierende Tumorerkrankung am Knie) angeblich keinen Anteil; weder auf ihr Schreiben vom 12. Januar 2024 noch auf ihren Spendenaufruf (Berufungsbeilagen 7 ff.) habe er reagiert. Dabei wird durch die Bezeichnung einer geplanten Operation als "lebensrettend" (Spendenaufruf, Berufungsbeilage 9) suggeriert, C._____ leide an einer bösartigen Krebserkrankung.