(2) In C._____ Therapieheft (Berufungsbeilage 6) findet sich ein Post-it- Zettel, wonach ihr der Kläger "mahl" gesagt habe, sie müsse lügen, dass die Beklagte sie geschlagen habe, andernfalls sie diese nicht sehen dürfe. Während eine klägerische Anstiftung von C._____ zur Lüge, sie sei von der Beklagten geschlagen worden, im Rahmen der ursprünglichen Variante der Geschichte (Erstattung einer Gefährdungsmeldung) durchaus einen Sinn ergibt, kann dies für die Post-it-Zettel-Variante kaum gesagt werden.