Im Übrigen kann man sich des Eindrucks nur schwer erwehren, dass die Beklagte (aber auch C._____) weitestgehend Versatzstücke in beliebigen Kontextvarianten verwenden und abwandeln. Insbesondere werden diese Versatzstücke von C._____ in ihrem Therapieheft (Berufungsbeilage 6) in neue und nicht immer stimmige Kontexte gestellt: