Insgesamt lesen sich die im Tagebuch der Beklagten erwähnten Vorfälle (davon eigentlich nur einer [Einsperren von C._____, weil sie nicht aufgegessen hatte] den Kläger betreffend) wie eine – noch etwas harmlos(er)e – Skizze für die nun im Berufungsverfahren vorgetragenen Vorwürfe (unglaubliche Brutalität). Diese gehen mittlerweile dahin, dass der Kläger C._____ geschlagen habe, bis sie blaue Flecken bekommen habe (vgl. Therapieheft [Berufungsbeilage 6] "immer wan Ich mame ver miste, slegte mich A._____ das Ich blaue fleken bekam") und er sie sogar gezwungen habe, ihr Erbrochenes zu essen (Berufung S. 4). Es fragt sich aber, wieso C.___