_ aus den Monaten Oktober und Dezember 2019, also aus einer Zeit, als die Fremdplatzierung bereits aufgehoben worden war und C._____ wieder unter beklagtischer Obhut stand (zur novenrechtlichen Zulässigkeit dieser neuen Urkunden vgl. E. 2.1). In einem der Briefe schrieb C._____ dem Kläger, dass sie ihn "ser Lib" (sehr lieb) habe und er "Gans net" (ganz nett) sei. Zum andern ist der Bericht von Dr. med. L._____, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie FMH, vom 20. November 2019 (bei Akten KEMN.2019.232) zu erwähnen, bei der C._____ während ihrer Heimplatzierung bis Ende September (2019) in Therapie gewesen war.