"Aufgrund der Beobachtungen der Abklärerinnen erscheint die Lebenssituation von C._____ bei ihrem Vater kindsgerecht und stabil zu sein. Die Schilderungen von Herrn A._____ bezüglich der Betreuung von C._____ sowie seinem Erziehungsstil und den Strukturen erscheinen nachvollziehbar. Die Aussagen liessen sich bei zwei Hausbesuchen; angemeldet und unangemeldet, bestätigen." (KEKV.2018.46, act. 90)