" Der Kontakt zwischen C._____ und ihrem Vater ist bei den drei Kontakten [am 20. August 2018 {in der J._____} und 27. August 2018 {Hausbesuch} und 3. September 2018 {unangemeldeter Hausbesuch}, vgl. KEKV.2018.46, act. 82] sehr herzlich und vertraut. Eine enge Bindung ist klar ersichtlich. C._____ äussert, dass sie sich wohl fühle und glücklich sei. Der Vater kennt die Bedürfnisse seiner Tochter und geht auf diese ein. C._____ befolgte in den kurzen Sequenzen die Anweisungen des Vaters und lehnte sich nicht gegen diesen auf. Er war stets liebevoll und herzlich zu ihr.