Bericht des Sozialdienstes V._____ vom 7. Mai 2018 (KEKV.2018.46, act. 56 ff.): Darin wird erwähnt, dass C._____ viele starke Bindungen zu Bezugspersonen (insbesondere Mutter und Vater, d.h. die Parteien) habe und dass sie den Kläger nach der Trennung der Parteien von November 2017 bis Februar 2018 regelmässig gesehen habe, allerdings nicht mehr bis April 2018, weil die Beklagte Angst vor einer Entführung von C._____ durch den Kläger gehabt habe. Obwohl die Beklagte C._____ als vom Kläger "sehr eingeschüchtert" beschrieben hatte (KEKV.2018.46, act. 61), wurde im Bericht Folgendes festgehalten: