__ von der Beklagten mehrfach geschlagen worden sei. Daraufhin wurde mit vorsorglicher Verfügung vom 16. Juli 2018 der Fachrichterin des Familiengerichts Brugg (KESB) das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Beklagten für C._____ mit sofortiger Wirkung entzogen und diese bis auf Weiteres beim Kläger untergebracht; ferner wurde der Beistand zur Erstattung eines Berichts über C._____ aktuelle Situation aufgefordert (KEKV.2018.46, act. 24 f.).