Gefährdungsmeldung, erstattete die Beklagte gegen den Kläger eine Strafanzeige wegen Drohungen und Tätlichkeiten, was zur Inhaftierung des Klägers führte (KEMN.2018.49, act. 18 f.). Mit Entscheid vom 23. März 2018 wurde im damals vor dem Gerichtspräsidium Brugg hängigen Eheschutzverfahren SF.2018.13 C._____ – dem gemeinsamen Antrag der Parteien entsprechend – unter die Obhut der Beklagten gestellt. Am tt.mm. 2018 meldete der Kläger bei der Kantonspolizei, dass G._____ von der Beklagten mehrfach geschlagen worden sei.