6.3. Kinderanhörung Hinsichtlich der Thematik des persönlichen Verkehrs zwischen C._____ und dem Kläger beantragt die Beklagte eine Anhörung von C._____ im vorliegenden Berufungsverfahren (Berufung S. 5). C._____ wurde indessen vom Familiengericht Brugg als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in den Jahren 2018 und 2021 bereits zweimal (u.a.) zur Thematik des persönlichen Verkehrs mit dem Kläger angehört (Klagebeilage 41 und Berufungsbeilage 4). Zudem war der persönliche Verkehr zwischen C._____ und dem Kläger auch Thema anlässlich der mit C._____ durchgeführten Therapiesitzungen bei den H._____ (vgl. Therapiebericht vom tt.mm. 2021 in Berufungsbeilage 3).