Der Kläger erklärt sich mit diesen Regelungen der Vorinstanz ausdrücklich einverstanden (Berufungsantwort S. 5). Von der Beklagten wird dagegen unter Hinweis auf angebliche "unglaubliche Brutalität" und Desinteresse des Klägers die ersatzlose Aufhebung aller Anordnungen (zuvorderst die Verweigerung bzw. Aufhebung des Rechts auf persönlichen Verkehr) verlangt. In Anbetracht der "schrecklichen Ereignisse" sei einerseits C._____ Weigerung, zum Kläger zu gehen, vollkommen verständlich und werde anderseits sämtlichen von der Vorinstanz gegenüber der Beklagten erhobenen Vorwürfen der Boden entzogen. Sie (Beklagte) habe versucht, C._____ zur Kontaktaufnahme mit dem Kläger zu motivieren.