__ dem Kläger vollkommen egal; denn seitdem sie gemäss Entscheid des Obergerichts vom 23. September 2019 wieder unter der Obhut der Beklagten stehe, habe er kein einziges Mal zu ihr Kontakt aufgenommen, ihr beispielsweise einen Brief oder ein Geschenk zum Geburtstag geschickt. Hinzu komme die Bildung eines Tumors an C._____ Knie. Am 12. Januar 2024 habe die Beklagte den Kläger per Brief und dann – bezüglich eines Arzttermins in Wien – noch per WhatsApp orientiert, zudem habe sie einen Spendenaufruf verfasst. Die Reaktion des Klägers sei absolut Null gewesen.