Anderseits liege ein Buch vor, in dem C._____ das Erlebte im Rahmen der psychologischen Behandlung verarbeitet habe und aus dem sich auf eindrückliche Weise ergebe, dass ihre Angaben zuträfen und auf eigenen Erlebnissen beruhten. Auch wenn diese Umstände mehr als genügten, um C._____ unter die alleinige elterliche Sorge der Beklagten zu stellen, kämen noch zwei weitere gewichtige Gründe hinzu. Einerseits sei C._____ dem Kläger vollkommen egal;