2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Berufungsführerin/Beklagten, Frau B._____, gemäss – nachzureichender ergänzter oder vorliegender Kostennote (CHF 5179.65 inklusive Auslagen und Mwst), sofern es keine Ergänzungen mehr brauchen sollte) oder von Amtes wegen.