6.1. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten an die Kosten des Unterhalts und der Erziehung von C._____ ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der Erstausbildung monatlich im Voraus, jeweils auf den ersten eines jeden Monats, folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: