3. 3.1. Gegen diesen ihr am 11. Juni 2024 in motivierter Fassung zugestellten Entscheid erhob die Beklagte am 10. Juli 2024 (Postaufgabe: 11. Juli 2024) fristgerecht Berufung mit folgenden Anträgen: " 1. Die Ziffern 2.1., 3., 4.1. bis 4.4., 6.1., 8. und 11 des angefochtenen Entscheids vom 4. Juni 2024 seien aufzuheben. 2. Es sei stattdessen wie folgt zu entscheiden: '2.1. Die Tochter C._____, geb. tt.mm. 2012 sei unter die alleinige elterliche Sorge der Beklagten zu stellen. 3. Auf ein Kontaktrecht (Besuche, Ferien) sei zu verzichten. 4.1. bis 4.4. Entfallen