3.1 (Abs. 1 und 2) hiervor zu organisieren, zu begleiten (die Mutter soll nicht für den Transport von C._____ zum Treffpunkt verantwortlich sein) sowie dem Familiengericht Brugg eine Empfehlung über die Fortsetzung oder Aufhebung der Besuchs- bzw. Übergabebegleitung zu erstatten; - die Eltern gegebenenfalls bei der Anmeldung zum Programm "Kinder aus der Klemme" zu unterstützen bzw. den Kursort für das Programm "Kinder aus der Klemme" zu bestimmen (nach schnellstmöglicher Verfügbarkeit) und die Parteien anzumelden, sofern die Parteien der Beistandsperson innert vier Wochen nach Rechtskraft des Entscheids