- der Beistandsperson und dem Familiengericht Brugg nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebestätigung des Programms "Kinder aus der Klemme" einzureichen; - dem Familiengericht Brugg nach Abschluss des Programms "Kinder aus der Klemme" eine entsprechende Bestätigung einzureichen. 4.3. Die für C._____ mit Eheschutzentscheid des Familiengerichtspräsidiums Brugg vom 23. März 2018 (SF.2018.13) errichtete Erziehungsbeistandschaft i.S.v. Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB wird mit geändertem Aufgabenkatalog der Beistandsperson weitergeführt. 4.4. Die Beistandschaft umfasst in Erweiterung der bereits bestehenden Aufgaben folgende Aufgabenbereiche (neu kursiv):