- In einer zweiten Phase (nach Ablauf der ersten sechs Monate) für die Dauer von drei Monaten am ersten und dritten Samstag des Monats für sechs Stunden von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr und auf eigene Kosten. Die Übergaben für die Besuche in dieser Phase sind einstweilen durch eine Fachperson zu begleiten. Die Kosten für die begleiteten Übergaben werden von beiden Parteien hälftig getragen. - In einer dritten Phase für die Dauer von weiteren drei Monaten am ersten und dritten Wochenende des Monats, jeweils ab Samstagmorgen, 10:00 Uhr, bis Sonntagabend, 18:00 Uhr (ohne Begleitung), auf eigene Kosten.