- In einer ersten Phase für die Dauer von sechs Monaten ab Rechtskraft des Entscheids während zwei begleiteter Kontakte pro Monat für vier Stunden am ersten und dritten Wochenende des Monats an einem Samstag oder Sonntag (je nach Verfügbarkeit der Begleiteten Besuchstage [BBT] S._____) in den Räumlichkeiten der BBT. Die Kosten der Begleitungsmassnahme werden von beiden Parteien hälftig getragen. - In einer zweiten Phase (nach Ablauf der ersten sechs Monate) für die Dauer von drei Monaten am ersten und dritten Samstag des Monats für sechs Stunden von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr und auf eigene Kosten.