" 1. In Gutheissung des gemeinsamen Scheidungsbegehrens wird die am 26. Januar 2012 vor dem Zivilstandsamt Q._____/Albanien geschlossene Ehe der Parteien in Anwendung von Art. 114 ZGB geschieden. 2. 2.1 Die elterliche Sorge über die Tochter C._____, geb. tt.mm. 2012, wird den Parteien gemeinsam belassen. 2.2 Die Obhut über die Tochter C._____ wird der Beklagten zugeteilt. 2.3. Es wird davon Vormerk genommen, dass C._____ ihren gesetzlichen Wohnsitz am Wohnsitz der Beklagten hat. -7-