5. Es sei ein angemessenes Kontaktrecht bezüglich des Kindes C._____ zu regeln, sofern kein Betreuungskonzept installiert werden kann. Genauere Anträge für die begründete Klage und Replik bleiben vorbehalten. 6. Es sei ein angemessener Betrag an den Unterhalt des Kindes C._____ zu regeln zu Lasten derjenigen Partei, welche nicht mindestens 50 % die Betreuung des Kindes obliegt.