3. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die zweitinstanzlichen Parteikosten in der gerichtlich festgesetzten Höhe von Fr. 3'671.55 (inkl. MWSt und Auslagen) zu bezahlen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)