" 1. 1.1. In Gutheissung des ersten Eventualantrags des Klägers auf Anordnung von Schutzmassnahmen i.S.v. Art. 156 ZPO wird die D._____ AG im Rahmen der Instruktion darauf hingewiesen, die ihr von der C._____ AG vorzulegenden Geschäftsunterlagen niemandem zu zeigen oder herauszugeben, mit Ausnahme des Klägers, dessen Rechtsvertreter, namentlich lic. iur. Martin Kuhn, Rechtsanwalt, S._____, sowie der Rechtsvertreterin der Beklagten, namentlich lic. iur. Sandra Glavas Soller, Rechtsanwältin, T._____. -3-