Dieses an den Friedensrichter adressierte Gesuch sei der Beklagten nicht zugestellt worden. Eingangs der Schlichtungsverhandlung sei sie vom Friedensrichter jedoch darüber informiert worden, dass er die Klägerin aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters von der Schlichtungsverhandlung dispensiert habe. Zwar habe sich die Klägerin gemäss ihrem Gesuch vom 14. September 2022 aufgrund gesundheitlicher Gründe dispensieren lassen wollen, wobei sie aber auch ihr Alter von 81 Jahren erwähnt habe. Dennoch sei die Klägerin vom Friedensrichter aber gestützt auf ihr Alter von der persönlichen Teilnahme dispensiert worden.