3.4. Mit Replik im beschränkten Verfahren vom 27. Februar 2023 beantragte die Klägerin, es sei die Gültigkeit der Klagebewilligung festzustellen und auf die Klage einzutreten. 3.5. Mit Duplik im beschränkten Verfahren vom 24. April 2023 beantragte die Beklagte, es sei kostenfällig nicht auf die Klage einzutreten. 3.6. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2023 wurde das Dispensationsgesuch der Klägerin vom 20. Oktober 2023 für die Hauptverhandlung vom 26. Oktober 2023 gutgeheissen.