Damit bleibt der Zeuge – entgegen dem klägerischen Vorbringen – konsistent in Verhalten und Aussagen: er beurkundete das Testamten der Erblasserin vom 26. November 2011, mit welchem sie unter Bezugnahme auf Ziff. 12 abweichend vom Erbvertrag verfügte (Klagebeilage 6) und damit alle bisherigen Verfügungen von Todes wegen ersetzte. Wie der Zeuge D._____ anlässlich der - 24 -