" In Ziff. 12 wurde festgehalten, dass der überlebende Ehegatte befugt werden soll, über den Nachlass anderweitig zu verfügen. Diese Bestimmung wurde vor allem für den Fall in den Vertrag aufgenommen, dass sich ein Begünstigter (konkret G._____ oder A._____) gegenüber dem Überlebenden nicht gut oder korrekt verhalten würde, d.h. es war die Meinung deiner Eltern, dass die Begünstigung von A._____ gemindert oder aufgehoben werden könnte, falls er sich gegenüber dem Überlebenden nicht gut verhalten würde. […].".